Neue Corona Verordnung für den Sportbetrieb ab 24.11.2021

Ab heute gelten neue Regeln, die auch uns betreffen.

Was gilt es ab sofort zu beachten?

  • Für den Sport in Sportanlagen (geschlossene Räume) […] gilt die 2G-Regel (ausgenommen sind Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre, da sie im Rahmen des verbindlichen Testkonzepts vom Land Niedersachsen regelmäßig getestet werden). Es besteht eine Maskenpflicht, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen. Soweit möglich, sollte zudem ausreichend Abstand (mindestens 1,5 Meter) gehalten werden.
  • Weiterhin sind die Kontaktdaten der Teilnehmenden zu erfassen.
  • Bei der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel gelten die 3G-Regeln.
  • Auf Sportveranstaltungen gilt folgendes: Bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmenden gilt die 2G-Regelung. Generell muss bis zum Erreichen des Sitzplatzes eine medizinische Maske getragen werden. Ab 26 Teilnehmenden muss eine möglichst digitale Datenerhebung erfolgen.

Wir bitten um eure Unterstützung und Mithilfe, damit wir auch weiterhin sicher Handball spielen können.